Bauantrag und Baugenehmigung
Ein großer Meilenstein ist erreicht, als wir den Bauantrag von FingerHaus erhalten haben zum Unterschreiben. Wir haben unzählige Unterschriften geleistet - auf drei Ausfertigungen des Bauantrags.
Auch hier können wir wieder nur Positives sagen über die Vorbereitung von FingerHaus - alle Stellen, an denen wir unterschreiben mussten, waren markiert, sodass dies einiges an Zeit gespart hat. Dennoch haben wir natürlich noch einmal ausführlich alle Ausfertigungen angeschaut, ob nicht doch versehentlich etwas eingezeichnet oder eingetragen wurde, es wir anders haben möchten. Uns ist aber nichts aufgefallen, also gemäß dem neuen Markenauftritt von FingerHaus “Alles richtig gemacht”.
Da wir vollständig in der vorgeschriebenen Bebauungsplanung bleiben, konnten wir einen Antrag auf Freistellung stellen, was sowohl für uns als auch vor allem für die genehmigende Gemeinde weniger Aufwand bedeutet. Es erfolgt keine konkrete Prüfung und Genehmigung, sondern nur die Bestätigung der Freistellung. Das heißt, wenn sich nachträglich jemand beschweren würde, dass wir uns nicht an den Bebauungsplan halten, z. B. weil wir das Haus rosa streichen oder einen nicht erlaubten Zaun setzen, liegt das Risiko der Beweispflicht und Anpassung an den Bebauungsplan bei uns. Dieses Risiko können wir getrost auf uns nehmen, da wir uns wirklich vollumfänglich an den Bebauungsplan halten werden.
Nachdem wir die unzähligen Unterschriften geleistet haben, haben wir uns etwas Kreatives überlegt und unseren Bauantrag gemäß dem Straßen-Namen in eine Brotkiste verpackt und bei der zuständigen Ansprechpartnerin der Gemeinde abgegeben.
Nun hieß es wieder “Warten” auf die Baugenehmigung, damit es schrittweise weitergehen kann. Hier kam uns offensichtlich tatsächlich der Antrag auf Freistellung zusätzlich zugute, weil in dem Fall nur die Gemeinde Nettersheim zuständig ist, während beim vereinfachten Genehmigungsverfahren oder beim klassischen Antrag auf Baugenehmigung auch der Kreis Euskirchen involviert wird.
Nach knapp 4 Wochen - viel schneller als wir erwartet haben - erhielten wir die Bestätigung der Gemeinde, die wir am gleichen Tag noch an unsere Kundenbetreuerin gescannt weitergegeben haben und per Post die gesamten Unterlage auf den Weg gebracht haben.
Nach nur wenigen Tagen kam dann ein vollständiger Satz der Unterlagen zurück inkl. einlaminiertem Baustellenschild, in dem auch die Bauleiter für die Bodenplatte und die Hausstellung eingetragen waren. Nachträglich erfuhren wir jedoch, dass die eingetragenen Namen dort nicht die wirklich für uns zuständigen Bauleiter sind, sondern die Verantwortlichen gegenüber den Behörden. Die Zuordnung der Bauleiter erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Trotzdem war es ein sehr beruhigendes Gefühl, dass schon die Genehmigung vorliegt. Parallel dazu haben wir uns um die Finanzierung gekümmert, damit wir auch das abhaken können.